Betreuungsgutscheine
Unsere Kitas Balena, Tartaruga, Topolina und Coccodrillo sind berechtigt, Betreuungsgutscheine aller Gemeinden des Kantons Bern entgegenzunehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ob diese Betreuungsgutscheine ausgibt.
Sind Sie auf Grund Ihres Einkommens und Ihrer Erwerbstätigkeit berechtigt Betreuungsgutscheine zu beantragen ? Dann stellen Sie Ihr Gesuch online unter folgender Adresse: https://www.kibon.ch/
Wie erhalte ich Betreuungsgutscheine ?
Wer auf eine Vergünstigung der Kinderbetreuung angewiesen ist, kann bei seiner Wohngemeinde einen Antrag auf einen Betreuungsgutschein einreichen.
Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?
Betreuungsgutscheine können bei allen Kindertagesstätten im Kanton Bern eingelöst werden, die über die kantonale Zulassung zum Gutscheinsystem verfügen. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes Ihre Kita, ob diese über eine Zulassung verfügt.
Wer kann einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen?
Berechtigt sind Einwohnerinnen oder Einwohner aller Gemeinden, die Betreuungsgutscheine ausgeben. Voraussetzung ist, dass die Eltern berufstätig oder in Ausbildung oder nachweislich auf Stellensuche sind.
Ein Antrag auf Vergünstigung kann zudem eingereicht werden, wenn das Kind/die Kinder aufgrund einer erschwerten familiären Situation im Elternhaus oder für eine bessere Integration eine Betreuung benötigen.
Der Anmeldung muss in diesem Fall ein Gesuch um Vergünstigung aus sozialen oder sprachlichen Gründen beigelegt werden. Das Formular muss durch eine anerkannte Fachstelle unterzeichnet werden.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Der Kanton gibt vor, welche Unterlagen eingereicht werden müssen:
- komplette Steuererklärung oder Steuerveranlagung des Vorjahres
- Lohnausweise des Vorjahres der Antragssteller
- Unterstützungsnachweis / Bestätigung des Sozialdienstes
- ev. Formular Verschlechterung der Einkommensverhältnisse sowie die zugehörigen Belege
- Formular aktuelles Erwerbspensum sowie die zugehörigen Belege
- ev. Fachstellenbestätigung: Ausserordentlicher Betreuungsaufwand in einer Kindertagesstätte/ bei einer Tagesfamilie
- ev. Fachstellenbestätigung der Indikation für eine Betreuung in einer Kindertagesstätte/ bei einer Tagesfamilie
Ausnahmen:
- Bei Quellenbesteuerten reichen die Lohnausweise des Vorjahres
- Bezügerinnen/Bezüger von Sozialleistungen können anstelle der Steuerunterlagen eine Bestätigung des Sozialberatung über den Sozialhilfebezug einreichen.
Wie stelle ich einen Antrag für einen Betreuungsgutschein?
Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einer Kita ein Platz vereinbart wurde. Die Beantragung erfolgt über die Webapplikation des Kantons Bern kiBon. Für die Antragstellung benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen. Kunden ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich bei ihrer Gemeinde einreichen.
Bitte beachten Sie die Einreichungsfrist:
Das Gesuch muss spätestens in dem Monat eingehen, der vor dem Monat liegt, in dem die Betreuung beginnt. Beispiel: Die Betreuung beginnt im September. Damit Sie Anspruch auf eine Vergünstigung ab September erhalten, muss das Gesuch spätestens im August bei der Gemeinde eingegangen sein.
Eine anschauliche Videoanleitung zum Ausfüllen des Antrages auf kiBon finden sie hier: https://youtu.be/-nwcolwnI1M